Neu: Förderung von 3.500,00€ vom Land Hessen für Ihren IHK Abschluss zum Bachelor oder Master!
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Akademie für Welthandel
-
Das Bildungszentrum des Hessischen Handels gemeinnützige GmbH (im folgenden Bildungszentrum genannt) veranstaltet Lehrgänge, Seminare und Lehrveranstaltungen. Es beauftragt Dozenten/Dozentinnen, die das entsprechende Wissen vermitteln sollen.
-
Zwischen dem Bildungszentrum und dem/der TeilnehmerIn kommt mit der Anmeldung bzw. der Teilnahme am 1. Lehrveranstaltungstag unter Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Vertrag zustande.
-
Der/die TeilnehmerIn muss sich mindestens 14 Tage vor Beginn der Lehrgangsveranstaltung anmelden. Liegen mehr Anmeldungen vor als Plätze zur Verfügung stehen, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
-
Bei telefonisch, fernschriftlich oder auf anderem technischen Weg erteilten Anmeldungen behält sich das Bildungszentrum die Einholung einer schriftlichen Bestätigung vor.
-
Die Lehrgangsveranstaltungsgebühren sind unabhängig von den Leistungen Dritter von dem/der TeilnehmerIn zu entrichten und werden mit Zugang einer Rechnung fällig; das gilt entsprechend für Teilzahlungen.
-
Bei Langzeitmaßnahmen mit einer Dauer von mehr als drei Monaten mit Teilzahlung für einzelne Lehrveranstaltungsabschnitte ist das Bildungszentrum berechtigt, die fristlose Kündigung des Vertrages auszusprechen, wenn nicht innerhalb von 4 Wochen nach Beginn des jeweiligen Abschnittes die Lehrveranstaltungsgebühr im Bildungszentrum eingegangen ist.
-
Zahlungsbelege sind bei Beginn der Lehrveranstaltung auf Anforderung vorzulegen.
-
Bei Zahlungen ist als Verwendungszweck jeweils die Lehrveranstaltungsnummer und die Rechnungsnummer anzugeben. Für Zahlungen, die wegen fehlender Bezeichnung des Verwendungszwecks nicht zugeordnet werden können, übernimmt das Bildungszentrum keine Haftung. Der/die TeilnehmerIn gilt seiner/ihrer Zahlungsverpflichtung bis zur Klärung des Verwendungszwecks als nicht nachgekommen.
-
Ein Rücktritt ist bis 4 Wochen vor Seminar/Lehrgangsbeginn kostenfrei möglich. Bei einem Rücktritt innerhalb von 4 Wochen bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn fallen Kosten i. H. v. 50% der Seminar/Lehrgangsgebühren an. Wird der Rücktritt später als 14 Tage vor Seminar/Lehrgangsbeginn erklärt, sind die vollen Seminar/Lehrgangskosten zu zahlen, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer benannt. Der Anspruch auf Seminar/Lehrgangsunterlagen entfällt. Die Rücktrittserklärung bedarf der schriftlichen Form (Email genügt).
-
Kann ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin eine begonnene Lehrveranstaltung aus Gründen, die er/sie nicht zu vertreten hat (z.B. bei Krankheit), nicht beenden, erstattet das Bildungszentrum die Lehrveranstaltungsgebühr anteilig. Voraussetzung hierfür ist die unverzügliche schriftliche Ausfallanzeige an das Bildungszentrum.
-
Erfolgt keine schriftliche Mitteilung seitens des Teilnehmers/der Teilnehmerin innerhalb der genannten Frist, behält sich das Bildungszentrum vor, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder von dem Vertrag zurückzutreten. Es gelten die Vorschriften der 285 ff. BGB.
-
Zugesandte und in Rechnung gestellte Arbeitsmappen können nicht zurückgenommen und Kosten nicht erstattet werden.
-
Außer dem angekündigten Inhalt zum Lehrveranstaltungsthema besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Unterrichtsstoff.
-
Ein Wechsel der Dozenten berechtigt den/die TeilnehmerIn nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung der Lehrveranstaltungsgebühren. Nicht abgehaltene Unterrichtsstunden können zu einem anderen Zeitpunkt angeboten werden.
-
Liegen für eine Lehrveranstaltung nicht genügend Anmeldungen vor, ist das Bildungszentrum nicht zur Durchführung der Lehrveranstaltung verpflichtet. Bereits gezahlte Gebühren werden zurückgezahlt. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
-
Das Bildungszentrum haftet nicht bei Unfällen für Sach- und Körperschäden und Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände.
-
Das Bildungszentrum haftet nicht für Betriebsstörungen, die nicht von ihm zu vertreten sind.
-
Die Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe der personenbezogenen Daten unterliegt dem Bundesdatengesetz (BDSG). Die Daten werden gem. § 3, 4, 28 BDSG zur Erfüllung eines Vertragsverhältnisses oder eines anderen Rechtsverhältnisses erhoben und gespeichert. Die Teilnehmer haben das Recht der Selbstauskunft gem. 6 BDSG.
-
Die Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen, sofern die Weitergabe nicht der Durchführung des Vertrages dient.
-
Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, Erfüllungsort der jeweilige, im Kursangebot angegebene Ort.
-
Sollten eine oder mehrere Klauseln unwirksam sein, ist diese nach dem Willen der Vertragsparteien sinngemäß auszulegen. Die übrigen Klauseln behalten ihre Gültigkeit.