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Fördermöglichkeiten

Bildungsurlaub und Fördermöglichkeiten

Bildungsurlaub

Anspruch auf Freistellung nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz:
Das Recht auf Bildungsurlaub ist ein Anspruch der in Hessen Beschäftigten auf Freistellung von der Arbeit, zur Teilnahme an einer anerkannten Veranstaltung der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung. Diese Anerkennung gilt nach § 10, Abs. 4 HBUG auch für solche Veranstaltungen, die nach dem Bildungsurlaubsgesetz eines anderen Bundeslandes anerkannt sind.

Darüber hinaus muss die Veranstaltung

  • an fünf aufeinander folgenden Tagen oder innerhalb von zwei zeitlichen Blöcken (an zwei und drei Tagen innerhalb von acht Wochen) durchgeführt werden,
  • eine tägliche Arbeitszeit von mindestens sechs Zeitstunden beanspruchen und
  • in ihren Inhalten den Grundsätzen der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung genügen.

Diese rechtlichen Voraussetzungen erfüllen wir aktuell für folgende Lehrgänge:

Wichtig: Der Antrag auf Bildungsfreistellung muss beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn offiziell gestellt werden.

Die Unterlagen zur Anerkennungen für unsere Lehrgänge stellen wir Ihnen selnstverständlich auf Anfrage gerne zur Verfügung.

Informieren Sie sich aktuell über Bildungsurlaub in Hessen auf der offiziellen Seite!

Aufstiegsprämie des Landes Hessen

Infos zu der Aufstiegsprämie des Landes Hessen

Ab dem Jahr 2019 gewährt das Land Hessen die Aufstiegsprämie für alle öffentlich-rechtlichen Fortbildungsprüfungen, die im Berufsbildungsgesetz geregelt sind. Voraussetzung ist, dass die Prüfung von der Bund-Länder-Koordinierungsstelle für den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) dem DQR-Niveau 6 oder 7 zugeordnet und vor der zuständigen Stelle abgelegt worden sind. Im Rahmen der Aufstiegsfortbildung gewährt das Land Hessen für erfolgreich abgelegte Prüfungen eine Aufstiegsprämie in Höhe von 1.000 Euro.

WICHTIG - der geförderte Betrag der Aufstiegsprämie erhöht sich für IHK Abschlüsse, mit DQR-Niveau 6 oder 7 ab dem 01. Juni 2024, auf 3.500,00€!!!

Antragsverfahren
Mit dem Versand der Prüfungszeugnisse weist die IHK ihre Absolventinnen und Absolventen auf die Möglichkeit hin, die Prämie zu beantragen. Der Antrag ist innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab dem Datum des Prüfungszeugnisses (Feststellung des Prüfungsergebnisses) auf der Website des Hessischen Industrie- und Handelskammertages einzureichen.

Dort wird eine Selbsterklärung zum Wohn- und Beschäftigungsort der Antragstellerin oder des Antragstellers zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung und zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses verlangt. Außerdem muss eine Kopie des Prüfungszeugnisses (Feststellung des Prüfungsergebnisses) als Upload beigefügt werden.

Das Meister-BAföG - Allgemeine Informationen zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

PDF

Beim Zutreffen der persönlichen Voraussetzungen können die Teilnehmer/innen unserer Fort- und Weiterbildungen durch Meister-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) gefördert werden.

Anspruch auf Förderung hat, wer

  • deutscher Staatsbürger ist oder eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt und
  • nicht über einen BAföG geförderten Hochschul- oder Fachhochschulabschluss verfügt,
  • und noch keine andere Weiterbildung zu einem Fachkaufmann/frau oder Fachwirt/in bereits über Meister-BAföG hat fördern lassen.

Im Rahmen des Meister-BAföG wird grundsätzlich ein Zuschuss von bis zu 50 % zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gewährt. Genaue Informationen entnehmen Sie bitte direkt online auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter

aufstiegs-bafoeg.de/index.html

BiNa -Bildung und Nachqualifizierung

BiNa steht für Bildung und Nachqualifizierung. Das Projekt unterstützt Menschen, die ohne Berufsabschluss erwerbstätig sind, dabei, einen staatlich anerkannten Berufsabschluss nachzuholen.
BiNa wird umgesetzt durch die Walter-Kolb-Stiftung e.V. mit Unterstützung der Crespo Foundation.

Sie sind interessiert, z. B. über einen Bildungsabschluss Externenprüfung IHK, eine kaufmänische Berufsausbildung abzuschließen als Verkäufer, Einzelhändler oder als Kaufleute für Büromanagement ?
Gemeinsam mit unseren Fachberatern entwickeln Sie einen Plan um den Berufsabschluss nachzuholen. Das Projekt beinhaltet neben dem individuellen und bedarfsgerechten Coaching auch eine finanzielle Förderung der Kosten einer Nachqualifizierung - bis zu 100% !

Alle Informationen direkt unter:
BiNA - Bildung und Nachqualifizierung

Das Bundesprogramm Bildungsprämie

PDF

Die Bildungsprämie soll Anreize für erwerbstätige Menschen schaffen, in die eigene Bildung und Weiterbildung zu investieren. Das Prinzip ist einfach: Wer in seine Bildung investiert, wird dabei über staatliche Zuschüsse und Finanzierungsmöglichkeiten unterstützt. Mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds konnten durch die Bildungsprämie mittlerweile fast eine Viertel Million Weiterbildungen gefördert werden. Weiterbildungen, die dabei helfen, mehr berufliches Selbstvertrauen und berufliche Qualifikationen zu erwerben, sich auf neue berufliche Aufgaben vorzubereiten und die Gefahr von Arbeitslosigkeit zu verringern.

Genau Informationen entnehmen Sie bitte direkt den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter bildungspraemie.info/de/programm-bildungspraemie-21.php

Beratung zum Prämiengutschein und zum Qualifizierungscheck erhalten Sie u. a. hier im Rhein-Main Gebiet über die

Walter-Kolb-Stiftung e.V.
Braubachstr. 30-32
60311 Frankfurt am Main
www.walter-kolb-stiftung.de

Hinweis zur Steuerersparnis
Grundsätzlich stellen die Fort- und Weiterbildungen zum Fachwirt/in oder Fachkaufmann/frau sowie zum Betriebswirt/in Fortbildungen in ausgeübten Berufen dar. In diesem Zusammenhang anfallende Aufwendungen sind bei Arbeitnehmern als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abzugsfähig. Es tritt also eine Minderung des zu versteuernden Einkommens und damit eine steuerliche Entlastung ein, das heißt, anfallende Weiterbildungskosten können als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Bitte beachten Sie; Art und Umfang hängen immer von Ihren persönlichen steuerlichen Gegebenheiten ab.